Sie möchten Energie sparen? Wir möchten Ihnen dabei helfen.

Checken Sie hier ihren Energieverbrauch und erhalten Sie wertvolle Energiespartipps von CO2online

online-checks

Zur Erstellung der jährlichen Betriebskostenspiegel ist ausreichendes Datenmaterial notwendig.

Bitte unterstützen Sie uns und stellen auch Sie uns Ihre Betriebskosten-Daten zur Verfügung.

Zur Dateneingabe

Kampagne Mietenstopp

Errechne Deine Mietenbilanz

Mach Deine Mietentwicklung sichtbar und schick sie direkt an Deinen Abgeordneten!

Bilanz errechnen

Steuern sparen

Geld 742584 Andreas Hermsdorf_pixelio.de

Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können nach Angaben des Deutschen Mieterbundes e.V. (DMB) im Rahmen der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Von den haushaltsnahen Dienstleistungen dürfen 20 Prozent der Aufwendungen (höchstens 4.000 Euro) genauso wie von den Handwerkerleistungen (höchstens 1.200 Euro) abgezogen werden.
Die Steuerermäßigung kommt in Betracht, wenn der Mieter selbst Arbeit- oder Auftraggeber ist. Kosten für eine Putzhilfe, für Handwerker, die mit Renovierungsarbeiten, der Verlegung eines Parkett- oder Teppichbodens oder der Montage einer Einbauküche beauftragt wurden, können abgezogen werden. 

Mieter können aber auch Kosten für Arbeiten von der Steuer abziehen, die ihnen ihr Vermieter als Betriebskosten in Rechnung stellt. Zu den steuerlich abzugsfähigen Handwerkerleistungen gehören dann zum Beispiel Wartungskosten für Heizung oder Aufzug, die Legionellenprüfung oder die Schornsteinfegerkosten.
Betriebskosten für Hausmeister, Winterdienst, Hausreinigung, Gartenpflege oder Ungezieferbekämpfung können als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuerschuld abgezogen werden.
Bei der Steuererklärung dürfen immer nur die Arbeitskosten einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten sowie die Verbrauchsmittel, wie zum Beispiel Putzmittel, Streugut oder Dünger, angesetzt werden, nicht aber sonstige Materialkosten.
Der Vermieter muss – so der DMB - in der Betriebskostenabrechnung oder in einer gesonderten Bescheinigung die einzelnen Kostenarten so aufführen, dass sie den jeweiligen Dienst- oder Handwerkerleistungen zuzuordnen sind. Außerdem müssen die jeweiligen Personal- und Materialkosten getrennt aufgeführt werden.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ärger mit Ihrem Vermieter?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Tel  02171/ 40 158 00
info@mv-lev.de

 

Geschäftsstelle

Kölner Straße  39 - 41
51379 Leverkusen
Tel  02171/ 40 158 00
Fax 02171 / 40 158 10
info@mv-lev.de

Neue Öffnungs-/ Sprechzeiten ab 01.03.2023

Öffnungs-/ Sprechzeiten

Montag /  Dienstag / Mittwoch
08.00-13.00 Uhr & 14.00-17.00 Uhr

Donnerstag
08.00-13.00 Uhr & 14.00-18.00 Uhr

Freitag
08.00-13.00 Uhr

Termine nach Vereinbarung