Sie möchten Energie sparen? Wir möchten Ihnen dabei helfen.

Checken Sie hier ihren Energieverbrauch und erhalten Sie wertvolle Energiespartipps von CO2online

online-checks

Zur Erstellung der jährlichen Betriebskostenspiegel ist ausreichendes Datenmaterial notwendig.

Bitte unterstützen Sie uns und stellen auch Sie uns Ihre Betriebskosten-Daten zur Verfügung.

Zur Dateneingabe

Kampagne Mietenstopp

Errechne Deine Mietenbilanz

Mach Deine Mietentwicklung sichtbar und schick sie direkt an Deinen Abgeordneten!

Bilanz errechnen

Notdienstpauschale

Entstehen für die Verwaltung des Mietobjekts Kosten, darf der Vermieter diese Kosten nicht als Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Ist mietvertraglich vereinbart, dass der Mieter neben der Grundmiete und den Betriebskostenvorauszahlungen auch eine Verwaltungskostenpauschale zahlen muss, ist dies laut Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) unwirksam.

Nichtumlagefähige Verwaltungskosten sind laut Betriebskostenverordnung „die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung."

Das bedeutet, dass Vermieter in der Regel die Kosten für Angestellte oder Hilfskräfte, die z.B. Schriftverkehr erledigen, nicht auf ihre Mieter umlegen dürfen. Ebenso wenig muss der Mieter die Kosten einer vom Vermieter beauftragten Hausverwaltung oder die Kontoführungsgebühren des Vermieters bezahlen. 

Auch bei der an den Hausmeister gezahlten Notdienstpauschale handelt es sich nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um vom Vermieter zu tragende Verwaltungskosten, entschied der BGH (Az. VIII ZR 62/19).

 

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ärger mit Ihrem Vermieter?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Tel  02171/ 40 158 00
info@mv-lev.de

 

Geschäftsstelle

Kölner Straße  39 - 41
51379 Leverkusen
Tel  02171/ 40 158 00
Fax 02171 / 40 158 10
info@mv-lev.de

Neue Öffnungs-/ Sprechzeiten ab 01.03.2023

Öffnungs-/ Sprechzeiten

Montag /  Dienstag / Mittwoch
08.00-13.00 Uhr & 14.00-17.00 Uhr

Donnerstag
08.00-13.00 Uhr & 14.00-18.00 Uhr

Freitag
08.00-13.00 Uhr

Termine nach Vereinbarung