Sie möchten Energie sparen? Wir möchten Ihnen dabei helfen.

Checken Sie hier ihren Energieverbrauch und erhalten Sie wertvolle Energiespartipps von CO2online

online-checks

Zur Erstellung der jährlichen Betriebskostenspiegel ist ausreichendes Datenmaterial notwendig.

Bitte unterstützen Sie uns und stellen auch Sie uns Ihre Betriebskosten-Daten zur Verfügung.

Zur Dateneingabe

Kampagne Mietenstopp

Errechne Deine Mietenbilanz

Mach Deine Mietentwicklung sichtbar und schick sie direkt an Deinen Abgeordneten!

Bilanz errechnen

Mitvermietet

Ausführliche Beratung zum Mietverhältnis erhalten Sie im Rahmen unserer Sprechstunden. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle.

M.E. #677987, pixelio.de

Alle Gegenstände und Einrichtungen, die sich bei Beginn des Mietverhältnisses in der Wohnung befinden, gelten grundsätzlich als mitvermietet. Anders nur, so der Deutsche Mieterbund, wenn der Mieter die Gegenstände vom Vermieter oder seinem Vormieter übernommen und gekauft hat.

Das gilt für die üblichen Einrichtungsgegenstände, wie Waschbecken, Badewanne und Toilettenbecken. Dazu gehören aber auch vom Vermieter zur Verfügung gestellte Einrichtungsgegenstände, wie Teppichböden, Warmwasseraufbereitungsgerät, Wandschränke, Einzelöfen, Einbauküche oder Herd, Kühlschrank bzw. Spüle.

Der Mieter darf die mitvermieteten Einrichtungen und Gegenstände im Rahmen des üblichen Gebrauchs nutzen. Verschleiß bzw. Abnutzungen der Gegenstände sind durch die Zahlung der Miete abgegolten.

Für notwendig werdende Reparaturen und Erneuerungen ist der Vermieter zuständig. Er muss nach Darstellung des  Deutschen Mieterbundes auch die Kosten tragen. Der Vermieter darf im Zuge von notwendigen Reparaturen und Erneuerung dem Mieter die zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände nicht wegnehmen oder gegen minderwertigere austauschen.

Hat der Mieter vorsätzlich oder aus Unachtsamkeit Schäden an den Einrichtungsgegenständen verursacht, kann der Vermieter Schadensersatz fordern.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ärger mit Ihrem Vermieter?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Tel  02171/ 40 158 00
info@mv-lev.de

 

Geschäftsstelle

Kölner Straße  39 - 41
51379 Leverkusen
Tel  02171/ 40 158 00
Fax 02171 / 40 158 10
info@mv-lev.de

Neue Öffnungs-/ Sprechzeiten ab 01.03.2023

Öffnungs-/ Sprechzeiten

Montag /  Dienstag / Mittwoch
08.00-13.00 Uhr & 14.00-17.00 Uhr

Donnerstag
08.00-13.00 Uhr & 14.00-18.00 Uhr

Freitag
08.00-13.00 Uhr

Termine nach Vereinbarung