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Aktuelle Mieterinformation:
Nicht aufs Glatteis führen lassen – die Streu und Räumpflicht für Mieter in Leverkusen und Umgebung
Gerade bei den derzeitigen frostigen Temperaturen kommt es immer wieder zu Unklarheiten, wann, wie und vom wem der Winterdienst ausgeführt und gezahlt werden muss. Einige der wichtigsten Regelungen in diesem Problemkreis werden im folgenden zusammengefasst.
Von Gesetzes wegen ist es Aufgabe des Vermieters als Hauseigentümer, die Zugänge zum Haus freizuhalten. Auch die öffentlichen Wege und Bürgersteige müssen in Leverkusen und Umgebung durch die Hauseigentümer Schnee- und Eisfrei gehalten werden.
Diese Pflicht kann im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden. Dann muss der Vermieter aber eindeutig regeln, welche Mietpartei zu welchem Zeitpunkt für den Winterdienst zuständig ist. Hierzu ist eine konkrete Verpflichtung im Mietvertrag oder der Hausordnung notwendig – es gibt kein Gewohnheitsrecht, wonach immer die Mieter oder immer die Erdgeschossbewohner den Winterdienst übernehmen müssen. Wenn es im Mietvertrag vereinbart ist, kann der Vermieter einen professionellen Winterdienst oder den Hausmeister einsetzen und die Kosten bei den Nebenkosten berücksichtigen.
Der Vermieter ist verpflichtet, zu überwachen und zu kontrollieren, ob die Räumung ordnungsgemäß durchgeführt wird. Üblicherweise wird durch eine wochenweise Regelung oder durch „Schneekarten“ festgelegt, welche Mietpartei räumen muss. Bei Leerstand muss der Vermieter selber tätig werden, als wäre er Mieter der leerstehenden Wohnung. Aber auch der Mieter muss, wenn ihm die Räumpflicht übertragen wurde, bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung selbsttätig einen Ersatz suchen.
Geräumt werden muss zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr. Je nach Bedarf muss mehrmals am Tag der Winterdienst ausgeführt werden.
Bei Dauerschneefall, wenn Räumen objektiv nutzlos ist, muss nicht geräumt werden. Allerdings muss geräumt werden, sobald der Schneefall nachlässt.
Wege müssen so gestreut, werden, dass ein Bereich zwischen 1,00m und 1,20m gefahrlos begehbar ist. Zum Streuen darf aus Umweltschutzgründen kein Salz verwendet werden, es muss also Sand, Granulat oder Asche verwendet werden. Öffentliche Wege müssen so gestreut sein, dass sie von vorsichtigen Passanten ohne Gefahr benutzt werden können.
Wenn es aufgrund einer mangelhaften Räumung zu einem Unfall kommt, tritt eventuell eine Schadenersatzpflicht ein. Hier hilft eine private Haftpflichtversicherung.
Bei konkreten Problemen steht der Mieterverein Leverkusen e.V. seinen Mitgliedern gerne in einem Rechtsberatungstermin zur Verfügung – und kommen Sie gut durch den Winter!
Mieterinformation
Für alle Mieter der Liegenschaft Cremers Weiden
Heizkosten falsch abgerechnet
Das Landgericht Köln hat in seinem Urteil vom 28.08.2009 die Auffassung des Mietervereins Leverkusen bestätigt und klar und eindeutig festgestellt, dass die Heizkosten in der Gesamtliegenschaft Cremers Weiden falsch abgerechnet werden. Dies gilt sowohl für die Wohnungen der Firma Cremers Weiden Wohnungsunternehmen GmbH & Co.KG wie auch die von der Firma TREUREAL verwalteten Wohnungen.
Die von der Firma Römmling berechneten Heizkosten entsprechen in fast allen Fällen nicht den vertraglichen Vereinbarungen. Mietverträge, welche einen Nachtrag II enthalten müssen streng nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Die tatsächlich abgerechnete „Fernwärme“ enthält Kostenelemente wie etwa kalkulatorische Kosten, Instandhaltung, Abschreibung, Kapital und Gewinn. Diese dürfen jetzt nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden.
Hinzu kommt, dass die Kosten im Vergleich zu Mitbewerbern in Leverkusen und Köln bereits deutlich zu hoch waren. Hier werden demnächst einige Verfahren vor dem Amtsgericht Leverkusen entschieden.
Ein Gutachter hat bereits festgestellt, dass auch hier zum Schaden der Mieter falsch gerechnet worden ist: die Kosten liegen im Schnitt um 30-40% über den ortsüblichen Kosten. Damit steht fest, das Nachzahlungen auf die derzeit vorliegenden Abrechnungen nicht geleistet werden müssen.
Allerdings verlangen das Amtsgericht Leverkusen wie auch das Landgericht Köln, das Mieter schriftlich und begründet Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen.
Für die vom Mieterverein Leverkusen vertretenen Mieter ist dies bereits geschehen. Wer sich dieser Aktion anschließen will und seine Heizkostenabrechnung überprüft sehen möchte, muss lediglich die Mitgliedschaft erwerben: dann kann sofort beraten und geschrieben werden.
Wegen der jetzt klaren Rechtslage haben wir Sonderberatungstermine eingerichtet, damit allen Neumitgliedern so schnell wie möglich geholfen werden kann.
Auskünfte erteilen die freundlichen Damen in der Geschäftsstelle des Mietervereins unter 0 21 71 – 40 40 70 .
Weitere Informationen unter www.dmb-mieterverein-leverkusen.de